Unsere Leistungen
„Wir betreuen und pflegen Sie zu Hause“
Mit zunehmenden Alter werden die alltäglichen Erledigungen immer beschwerlicher. Sie haben aber den Wunsch in Ihrer Häuslichkeit und Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, wo Sie selbständig und unabhängig sind. Wir können Ihnen die Hilfe im Alltag geben.
Unser Leistungsangebot für Sie und Ihre Angehörigen
Alten- und Krankenpflege
z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden
Behandlungspflege nach ärztlicher Versorgung
z.B. Verbandswechsel, Medikamentenverabreichung, Injektionen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen uvm
Urlaubspflege
Sie möchten Urlaub machen? Wir versorgen Ihre Angehörigen in diesem Zeitraum in ihrer eigenen Häuslichkeit oder direkt an Ihrem Urlaubsplatz.
Wundversorgung
1 ausgebildete Wundexpertin nach ICW
Soziale Betreuung
z.B.: Spazieren gehen , Vorlesen
Pflegeergänzungsleistungen n. § 45 a/b
Erheblich aufwendige Betreuungszeiten bei – Psychischen Erkrankungen, – geistigen Behinderungen, – demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten, Wäschepflege, Reinigung des persönlichen Umfeldes und Hilfe beim Einkaufen.
Wir sind Partner aller Kranken- und Pflegekassen.
Wir vermitteln Ihnen einen mobilen Friseur, der in Ihre Häuslichkeit kommt.
Kosten – SGB XI Pflegeversicherung
Geldbeträge:
Pflegegrad I
Geldleistung: 0,00 €
Sachleistung: 0,00 €
Pflegegrad II
Geldleistung: 332,00 €
Sachleistung: 761,00 €
Pflegegrad III
Geldleistung: 573,00 €
Sachleistung: 1.432,00 €
Pflegegrad IV
Geldleistung: 765,00 €
Sachleistung: 1.778,00 €
Pflegegrad V
Geldleistung: 947,00 €
Sachleistung: 2.200,00 €
Wer ist pflegebedürftig?
Das sind Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedürfen.
In diesem Zusammenhang werden auch Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung berücksichtigt.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Versicherten einer der fünf Pflegegrade an.
Kostenübernahme
Nach Antragstellung und Hausbesuch des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse folgt die Einstufung in Pflegegrade (1-5).
Geldleistung
Wenn Angehörige oder eine andere nicht in der Pflege ausgebildete Kraft Ihre Pflege übernimmt, beziehen Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse.
Pflegesachleistung
Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, Ihre Pflege zu übernehmen, wählen Sie Ihre gewünschten Hilfeleistungen im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskomplexe aus. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Kombinationsleistung
Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen Teil Ihrer Pflege selbst zu organisieren und einen Teil vom Pflegedienst übernehmen zu lassen.
Selbstverständlich übernehmen wir die Versorgung auch bei bis jetzt nicht vorliegender Pflegestufe und rechnen die Leistungen nachträglich mit der Pflegekasse ab!
SGB V
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen, die vom behandelnden Arzt verordnet werden.
Zum Beispiel: Medikamentengabe, Verbandswechsel, Infusionen, Kompressionsstrümpfe und medizinische Einreibungen.
Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
Diagnosen sind Multiple Sklerose, Schlaganfall, Dekubitus ab 2. Grad, Demenz und so weiter.
Dieses gilt für alle Bereiche der ambulanten Versorgung in der Häuslichkeit des Patienten sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege.
Das sind Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedürfen.
In diesem Zusammenhang werden auch Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung berücksichtigt.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Versicherten einer der fünf Pflegegrade an.
Nach Antragstellung und Hausbesuch des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse folgt die Einstufung in Pflegegrade (1-5).
Wenn Angehörige oder eine andere nicht in der Pflege ausgebildete Kraft Ihre Pflege übernimmt, beziehen Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse.
Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, Ihre Pflege zu übernehmen, wählen Sie Ihre gewünschten Hilfeleistungen im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskomplexe aus. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen Teil Ihrer Pflege selbst zu organisieren und einen Teil vom Pflegedienst übernehmen zu lassen.
Selbstverständlich übernehmen wir die Versorgung auch bei bis jetzt nicht vorliegender Pflegestufe und rechnen die Leistungen nachträglich mit der Pflegekasse ab!
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen, die vom behandelnden Arzt verordnet werden.
Zum Beispiel: Medikamentengabe, Verbandswechsel, Infusionen, Kompressionsstrümpfe und medizinische Einreibungen.
Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
Diagnosen sind Multiple Sklerose, Schlaganfall, Dekubitus ab 2. Grad, Demenz und so weiter.
Dieses gilt für alle Bereiche der ambulanten Versorgung in der Häuslichkeit des Patienten sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege.
Private Leistungen
Auch für Leistungen, die von den Versicherungen nicht abgedeckt sind, stehen wir gerne zur Verfügung.
Wünsche wie z.B. Begleitung beim Spaziergang, Betreuung, Kontrollbesuche, -anrufe etc. erfüllen wir gern.
Diese Dienste berechnen wir nach Absprache.
Servicetelefon
038871 / 57 558
Kontakt
Sie möchten nähere Informationen oder eine unverbindliche Beratung? Über Ihren Anruf oder Besuch würden wir uns freuen!
Büro
Hauptstraße 14, 19071 Dalberg
Grüner Weg 2, 23936 Grevesmühlen
(Beratungsbüro, Termin nach telefonischer Vereinbarung)
Telefon
038871 - 57 558 – Dalberg
03881 - 75 90 44 – Grevesmühlen